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Entgelte für Reproduktionen und Nutzungslizenzen von Filmmaterial

1. Reproduktionsentgelte von Archivfilmen

1.1. zu Sichtungszwecken in Vorschauqualität auf DVD oder als File per FTP-Server (je nach Ausgangsmaterial mit oder ohne Timecode):

       0,80 € pro Minute, mindestens aber 20 €

1.2. zu Produktions- und Vorführzwecken auf DVD oder als File per Upload (je nach Ausgangsmaterial mit oder ohne Timecode) mit LWL-Rechten (ggf. werden zusätzlich Lizenzgebühren gem. Punkt 2 fällig):

       2 € pro Minute, mindestens aber 50 €

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Bitte beachten Sie folgende Hinweise

1. Für Filmkopien zu Produktions- und Vorführzwecken gelten die unter 1.2. genannten Preise nur, wenn die Filme bereits als sendefähige Umspielungen im Archiv vorliegen. Ansonsten fallen zusätzliche Kosten an.

2. Die Beträge verstehen sich inkl. MwSt. Postversand von Datenträgern kostet pauschal 2,60 €.

3. Rabatte auf die genannten Reproduktionsentgelte sind nicht möglich.

4. Rechnungsstellung erfolgt nach Lieferung.

5. Es gelten die beiliegenden „Allgemeinen Nutzungsbedingungen für Filmarchivalien des LWL-Medienzentrums für Westfalen“. 

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2. Lizenzgebühren

2.1. Sendung im linearen TV und öffentliche Zugänglichmachung im Internet, weltweit und zeitlich unbefristet

      2.1.1. für Beiträge bis 15 Sekunden Länge              180 €       pauschal

      2.1.2. für Beiträge über 15 Sekunden Länge            12 € pro Sekunde

                nach der 1. Minute                                                6 € pro Sekunde

2.2. Bereitstellung in geschlossenen Bildungsportalen

      2.2.1. für Beiträge bis 15 Sekunden Länge                30 €       pauschal

      2.2.2. für Beiträge bis 20 Minuten Länge                    2 € pro Sekunde

      2.2.3. nach der 20. Minute                                          1,5 € pro Sekunde

      2.2.4. nach der 40. Minute                                             1 € pro Sekunde

2.3. Vertrieb auf materiellen Trägern

      2.3.1. für Beiträge bis 15 Sekunden Länge                 30 €       pauschal

      2.3.2. für Beiträge bis 20 Minuten Länge                      2 € pro Sekunde

      2.3.3. nach der 20. Minute                                            1,5 € pro Sekunde

      2.3.4. nach der 40. Minute                                               1 € pro Sekunde

2.4. Präsentation im Rahmen von zeitlich beschränkten Veranstaltungen (Ausstellungen, Vorführungen)

      2.4.1. einmalige Vorführung                                            5 €    pro Minute

      2.4.2. Dauervorführungen/Bildschirminstallationen/Mediaguide  

                                                                                                    1 € pro Sekunde

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3. Lizenzfreie Nutzung

Für vom LWL-Medienzentrum in niedriger Auflösung und mit integriertem Herkunftsnachweis geliefertes Material entfallen die Lizenzgebühren, sofern der Nutzer eine öffentliche und gemeinnützige Einrichtung ist und der Einsatzzweck eine nicht kommerzielle Nutzung darstellt.

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Allgemeine Nutzungsbedingungen für Filmarchivalien des LWL-Medienzentrums für Westfalen

1. Antrag auf Filmnutzungsgenehmigung
Jede Filmnutzung, auch die lizenzfreie, muss zuvor vom Filmarchiv des LWL-Medienzentrums für Westfalen (im Folgenden LWL-Medienzentrum) genehmigt werden. Im formlosen Antrag (z. B. per E-Mail oder Brief) sind vom Nutzer zu benennen: Gewünschte Filmsequenzen, Verwendungszweck (Name der Produktion, Vertriebskanäle), antragstellende Person/Einrichtung und Rechnungsadresse.


2. Einräumung der Nutzungsrechte
Das LWL-Medienzentrum räumt dem Nutzer an dem bestellten Filmmaterial im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Die Nutzungsgenehmigung wird schriftlich erteilt. Ist das LWL-Medienzentrum nicht Inhaber der Rechte an dem bestellten und bei ihm vorhandenen Material, so ist der Nutzer verpflichtet, die Nutzungsrechte von dem Rechteinhaber einzuholen und dem LWL-Medienzentrum den Erhalt der Nutzungsgenehmigung des Rechteinhabers schriftlich zu bestätigen. Der Nutzer haftet für alle Ansprüche Dritter, die aus einer unrechtmäßigen Verwendung der Archivalien beruhen und stellt das LWL-Medienzentrum von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
Die Nutzungsgenehmigung gilt ausschließlich für den vereinbarten Verwendungszweck.
Jede Nutzung für einen anderen als den im Antrag genannten Zweck muss neu beantragt werden. Die Nutzungsgenehmigung ist nicht übertragbar. Die Weitergabe von Filmmaterial außerhalb des vereinbarten Verwendungszwecks ist nicht statthaft. Die Nutzungsgenehmigung ist erst wirksam nach geleisteter Zahlung.


3. Lizenzdauer
Die vereinbarten Nutzungsrechte werden dem Lizenznehmer, beginnend mit Vertragsunterschrift, auf unbestimmte Zeit eingeräumt, soweit nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wird.


4. Lizenzterritorium
Die vereinbarten Nutzungsrechte werden dem Lizenznehmer weltweit eingeräumt, soweit nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wird.


5. Lizenzgebühr und Bereitstellungsgebühr
Die Berechnung der Gebühren für Bereitstellung und Lizenzierung richten sich nach der Dateigröße und der zeitlichen Länge des bestellten Materials und nach dem gewünschten Rechteumfang. Die Höhe der Gebührensätze und etwaiger Rabatte sind der bei Vertragsabschluss gültigen Entgeltliste zu entnehmen.
Alle Lizenzgebühren gelten nur für die Nutzung innerhalb des beantragten Verwendungszwecks. Bei ungenehmigter Filmnutzung wird die doppelte Lizenzgebühr der tatsächlichen Nutzung berechnet.
Die Bereitstellungsgebühr wird fällig nach Lieferung des Filmmaterials. Die Berechnung der Lizenzgebühren erfolgt anhand eines Belegexemplars oder ersatzweise über eine einzureichende Schnittliste als Beleg über die Verwendung des Materials.
Rabattkombinationen sind nicht möglich. Wir gewähren jeweils den höheren Satz.


6. Weitere Pflichten des Nutzers
Der Nutzer ergreift alle ihm zumutbaren Maßnahmen, eine Weiterverbreitung über den Zweck der Lizenzierung hinaus zu unterbinden. Er ergreift insbesondere geeignete Maßnahmen, um zu verhindern, dass das Filmmaterial durch seine Mitarbeiter, durch die an der Produktion der Sendung Beteiligten oder sonstigen Dritten in unrechtmäßiger Weise verwendet werden kann.
Der Nutzer stellt dem Filmarchiv schnellstmöglich und unaufgefordert ein kostenloses Belegexemplar zum Nachweis der vereinbarungsgemäßen Filmnutzung zur Verfügung. Dies gilt bei lizenzpflichtiger und lizenzfreier Nutzung gleichermaßen. Bei einer Nutzung auf Webseiten informiert er das Filmarchiv per E-Mail oder Brief über den entsprechenden Link.
Bei lizenzpflichtiger wie auch bei lizenzfreier Nutzung von Filmmaterial besteht die Verpflichtung, die Herkunft nachzuweisen. Der Filmquellennachweis erfolgt durch Einblendung von „© LWL-Medienzentrum für Westfalen“ im laufenden Bild oder im Abspann. Bei fehlendem Quellennachweis wird die doppelte Lizenzgebühr erhoben.


7. Unerlaubte Nutzungen
Das Filmmaterial darf nicht im Zusammenhang mit rechtswidrigen, herabsetzenden, verleumderischen, rassistischen, militaristischen, pornografischen oder sexistischen Inhalten verwendet werden. Das LWL-Medienzentrum behält sich vor, bei entsprechenden Sachverhalten die Lizenzvereinbarung fristlos zu kündigen.
Das Filmmaterial darf auch nicht in einem Zusammenhang verwendet werden, der dazu geeignet ist, die Persönlichkeitsrechte, das Recht am eigenen Bild oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz) der in dem Werk erkennbaren Personen zu verletzen.
Der Nutzer wird auf die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der in dem Werk erkennbaren Personen achten.
Der Nutzer stellt das LWL-Medienzentrum von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Rechte beruhen.


8. Haftungsausschluss
Das LWL-Medienzentrum übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der zur Erschließung der Filme bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Anbieter, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der bereitgestellten Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.